ZEV - Zusammenschluss zum Eigenverbrauch von Solarstrom

Gemeinsam Geld sparen

Im Energiegesetz von 2018 wurde definiert, dass sich nicht nur im gleichen Haus wohnhafte Parteien, sondern sich auch Eigentümer aneinandergrenzender Grundstücke zusammenschliessen dürfen. Zweck dieser Zusammenschlüsse ist, dass mehrere Endverbraucher über einen gemeinsamen Netzanschluss selbstproduzierten Strom der Photovoltaik-Anlage nutzen.
Die Gründung eines ZEV bedingt einen rechtsgültigen Vertrag, welcher von allen Parteien unterzeichnet wird. Vertragsinhalt sind Regelungen zur Aufteilung der Stromkosten, die Abrechnung und Herkunftsnachweise. Die Rechtsform des Vertrags ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Der Zusammenschluss teilt sich einen Anschluss am öffentlichen Netz und tritt gegenüber dem lokalen Energieversorger als juristische Person auf. Über diesen Anschluss wird überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist oder zusätzlich benötigter Strom eingekauft. Die Stromkosten werden innerhalb des Zusammenschlusses aufgeteilt.
Vorteile zum Beispiel für Eigentümer einer Renditeliegenschaft sind die Reduktion der Amortisationszeit der PV-Anlage, die Erzielung einer höheren Rendite sowie damit zusammenhängend eine Wertsteigerung der Immobilie. Die Verbraucher profitieren von tieferen Stromkosten und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz.

Zur Ansicht des Originalbeitrags im Rheintaler Bote klicken Sie hier.