Vorzeitige Auflösung einer Hypothek

Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung, oft auch Ausstiegskosten, Penalty oder Rücktrittprämie genannt, wird bei einer vorzeitigen Aufläsung einer Hypothek mit fester Laufzeit fällig. Diese Ausstiegskosten können sowohl bei Festhypotheken als auch bei SARON-Hypotheken anfallen.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädidung ist stark vom aktuellen Zinssatz, sowie von der Restlaufzeit der Hypothek abhängig. Das Finanzierungsinstitut verrechnet in Form der Vorfälligkeitsentschädigung die Differenz zwischen dem Hypothekarzins und dem Wiederanlagesatz und kompensiert so die entgangenen Zinseinnahmen. Da der Wiederanlagesatz aktuell negativ ist, müssen die Aussteigenden zusätzlich zu den Zinsen für die restliche Vertragslaufzeit auch noch die Negativzinsen ausgleichen. Entscheidend ist letztendlich, was im Hypothekarvertrag vereinbart wurde. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist je nach Situation bei manchen Finanzinstituten verhandelbar.
Eine Hypothek muss vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Immobilie vor dem Ende der Vertragslaufzeit verkauft wird. Das geschieht häufig bei Scheidung, Invalidität oder Tod der Liegenschaftsbesitzter. Die Kündigung einer Hypothek, um auf eine zinsgünstigere Hypothek umzusteigen macht nur Sinn, wenn die Zinseinsparung mit der neuen Hypothek die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung übersteigt.
Die Ausstiegskosten können in zwei Fällen umgangen werden. Einerseits kann die Hypothek bei einem Immobilienverkauf vom Käufer übernommen werden oder Hypothek wird auf die Ersatzliegenschaft übertragen.

Zur Ansicht des Originalbeitrags im Rheintaler Bote klicken Sie hier.