Steuerliche Folge einer Vorfälligkeitsentschädigung

Können die Kosten von den Steuern in Abzug gebracht werden?

Das aktuell volatile Zinsumfeld hat zur Folge, dass sich Hypothekarnehmer/-innen intensiver mit ihrer Immobilienfinanzierung beschäftigen. Es kann unter Umständen finanzielle Vorteile mit sich bringen aus einer laufenden Festhypothek auszusteigen, um eine neue Hypothek mit tieferem Zinssatz abzuschliessen. Weitere Gründe für einen Ausstieg sind zum Beispiel ein Verkauf der Liegenschaft oder eine Amortisation ohne Anschlussfinanzierung.
Wird eine Festhypothek von Seiten des Hypothekarnehmers vorzeitig beendet, fällt eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu Gunsten des Finanzinstituts an. Zusätzlich dazu ist die Einwilligung des Kredigebers, sprich des Finanzinstituts, notwendig. Vereinfacht umschrieben umfasst die Vorfälligkeitsentschädigung die künftig anfallenden Zinsen vom Zeitpunkt der Auflösung der Hypothek bis zum eigentlichen Ende der Laufzeit.
Aus steuerlicher Sicht gibt es verschiedene Betrachtungsweisen. Wird die Hypothek vorzeitig beendet und beim gleichen Finanzinstitut eine günstigere Hypothek abgeschlossen, wird die Vorfälligkeitsentschädigung dem Schuldzins gleichgestellt und ist steuerlich abzugsberechtigt. Wenn die neue Hypothek bei einem anderen Finanzinstitut abgeschlossen wird, entfällt die steuerliche Abzugsberechtigung. Fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund eines Verkaufs der Liegenschaft an, ist sie steuerlich ebenfalls nicht abziehbar. Hingegen kann die Entschädigung bei der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden.

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