Nutzniessung

Was ist ein Nutzniessungsrecht?

Eigentümer eines Vermögenswerts, wie z.B. einer Immobilie, können jemandem das Eigentum übertragen und sich die Nutzniessung erteilen lassen. Der Nutzniesser hat dann die Befugnis den Vermögenswert selbst zu benutzen, zu vermieten oder zu verpachten. Nicht in der Nutniessung inkludiert ist die Veräusserung des Vermögenswerts. Beim Tod des Nutzniessers erlischt das Recht und der Vermögenswert geht auf den Eigentümer über.
Die Nutzniessung basiert auf einem öffentlich beurkundeten Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Berechtigten, welcher ins Grundbuch eingetragen werden muss. In diesem Vertrag werden alle Modalitäten und der Umfang der Nutzniessung geregelt.
Vermögenswerte aller Art können Gegenstand der Nutzniessung sein. Dementsprechend können Grundstücke, Grundstücksteile, bewegliche Gegenstände, Tiere, übertragbare Rechte wie Forderungen, Wertpapiere oder vermögen Nutzniessungsobjekte sein. 
Ist das Nutzniessungsobjekt eine Immobilie, trägt der Berechtigte alle Unterhaltskosten. Dazu gehören Instandhaltungen, Instandstellung sowie Erneuerungen. Darüber hinaus gehen Versicherungsprämien, Steuern, Heiz- und Nebenkosten sowie Hypothekarzinsen ebenfalls zu Lasten des Nutzniessers. Kosten für ausserordentliche Reparaturen, wie beispielsweise die Sanierung des Daches, gehen zu Lasten des Eigentümers. Der Eigentümer muss diese Reparaturen nicht zwingend selbst finanzieren. Er kann vom Nutzniesser ein zinsfreies Darlehen oder die Erhöhung der Hypothek verlangen. Die Parteien können eine vom Gesetz abweichende Kostentragungspflicht vorsehen.

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