Neues Energiegesetz

Muss ich meine Gasheizung ersetzen?

Am 1. Juli 2021 ist das neue Energiegesetz in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird vor allem die Eigenstromerzeugung bei Neubauten und den Ersatz von Öl- und Gasheizungen geregelt. Das Ziel ist es den Bedarf an fossiler Energie und die CO2-Emissionen zu reduzieren und somit erneuerbare Energien zu fördern. Dank dem technologischen Fortschritt verbrauchen die Häser vergleichsweise bereits heute 80% weniger Energie als noch vor 50 Jahren. Trotzdem wird ein noch niedrigerer Verbrauch angestrebt.
Eine Übergangsfrist für die neuen Bestimmungen gibt es nicht. Diese greifen beim Ersetzten der Heizung. Die Hauseigentümer haben nach wie vor die Wahl, welches Heizsystem sie verwenden möchten. Entscheiden sie sich für eine fossile Heizung, also einem Energieerzugnis ausschliesslich mit Öl oder Gas, muss zusätzlich eine Massnahme ergriffen werden um den Verbrauch zu verringern. Die Hauseigentümer können beispielsweise die Heizung mit einer Solaranlage ergänzen, die Fenster bzw. Dämmung ersetzten oder komplett auf ein anderes Heizsystem wechseln.
Aktuell werden bei Neubauten für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser bereits zu einem grossen Teil erneuerbare Energien eingesetzt. Für die Eigentümer / Mieter bringt dies dauerhaft tiefe Nebenkosten mit sich. In Zukunft müssen Neubauten einen Teil des Stromverbrauchs selber erzeugen. Vorgeschrieben ist ein Stromerzeugnis von mindestens 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche. Um der eigenen Stromerzeugung zu entgehen, kann der Energieverbraucht verringert, eine Eigenverbrauchsgemeinschaft mit dem Nachbarn gegründet oder eine Ersatzabgabe entrichtet werden.

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