Kaufrechtsvertrag

Ist ein Kaufrecht an Dritte übertragbar?

Ein Kaufrechtsvertrag wird zwischen einem Grundeigentümer und einer natürlichen oder juristischen Person abgeschlossen. Das Recht dient dem Berechtigten dazu ein Grundstück zu sichern, um es zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen. Durch eine einseitige, schriftliche Erklärung des Berechtigten kann er das Grundstück zu den vorab im Kaufrechtsvertrag festgelegten Bedingungen kaufen. Sofern nichts anderes definiert wurde, kann die Ausübung zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Kaufrechtsdauer erfolgen. Durch die schriftliche Ausübungserklärung wandelt sich der Kaufrechtsvertrag in einen Kaufvertrag um.
Das Kaufrecht muss zeitlich begrenzt werden und darf für die maximale Dauer von 10 Jahren abgeschlossen werden. Sämtliche Elemente eines Kaufvertrags, wie beispielsweise die Vertragsparteien, der Kaufpreis, sowie der Kaufgegenstand, müssen bereits im Kaufrechtsvertrag festgelegt werden. Gerade der Kaufpreis sollte bereits bei Abschluss des Kaufrechtsvertrag festgelegt werden. Dies kann für den Berechtigen je nach Entwicklung des Immobilienmarktes von Vorteil oder von Nachteil sein. Für die Gültigkeit eines Kaufrechtsvertrags wird die öffentliche Beurkundung vorausgesetzt. Während der Kaufrechtsdauer ist das Grundstück seitens Kaufrechtsgeber unverkäuflich. Der Kaufrechtsnehmer hat die Möglichkeit das Kaufrecht mittels öffentlicher Urkunde an Dritte zu übertragen, sofern nichts anderes im Kaufrechtsvertrag definiert wurde.

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