Gefahr von oben

Wer haftet bei Schäden durch Dachlawinen und Eiszapfen?

Sammelt sich eine grössere Schneemenge auf dem Dach oder bilden sich Eiszapfen erhöht sich das Risiko von Verletzungen bei Menschen oder Sachschäden. Verantwortlich für Schäden und Verletzungen durch mangelhafte Räumung, Dachlawinen oder Eiszapfen ist grundsätzlich der Eigentümer. Dieser ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass keine Gefahr vom Eigentum ausgeht.
Prophylaktische Massnahmen liegen im Ermessen des Eigentümser. Ein pflichtbewusster Unterhalt wird empfohlen. Dazu gehören die Gewährleistung des Zugangs, Installation von Schneestopper und Auffanggitter auf dem Dach sowie die Entfernung von Schnee und Eiszapfen. Dachlawinen und fallendes Eis werden nicht als Elementarschaden klassifiziert. Entstehende Schäden sind deshalb nicht von der obligatorischen Gebäudeversicherung gedeckt. Es empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Die Verantwortung für die Räumung bzw. den angemessenen Unterhalt orientiert sich an der Art der Nutzung der Liegenschaft. Bei einer privaten Liegenschaft ist die Verantwortung weniger hoch als bei öffentlich zugänglichen Liegenschaften.
Der Schadenanspruch von Verletzten kann sich vermindern, wenn eine unvorsichtige Handlung angenommen wird. Beispielsweise sollten Fussgänger einen Umweg um Eiszapfen machen. Das Auto sollte nicht neben einem Hausdach auf welchem viel SChnee herausragt abgestellt werden.

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