Gebäudeversicherung

Ist meine neue Solaranlage mitversichert oder nicht?

Im Kanton St. Gallen müssen alle Gebäude ab Baubeginn bis zum Abbruch versichert sein. Zu den Gebäuden zählen auch nicht-bewegliche Bauten mit einem begehbaren Raum und einem festen Dach, die auf Dauer angelegt sind.
Ab einem Gebäude-Neuwert von CHF 30'000.- ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung obligatorisch. Dementsprechend sind Gebäude mit einem Neuwert unter CHF 30'000.- nicht versicherungspflichtig, sondern können freiwillig versichert werden. Mit dem Gebäude versichert sind grundsätzlich alle Ausstattungen, die Teil des Gebäudes sind oder zur Gebäudenutzung dazu gehören. Das sind beispielsweise auch Cheminées, Entkalkungsanlagen, Rollläden oder zentrale Staubsaugeranlagen. Betriebliche Einrichtungen wie beispielsweise Schwimmbecken, Aussentreppen, Leitungen oder Solaranlagen ausserhalb des Gebäudes gehören nicht dazu.
Das Gebäude wird gegen Gebäude- und Elementarschäden versichert. Zu den versicherten Schäden gehören beispielsweise Schäden durch Feuer, Rauch, Strom oder Explosion sowie Schäden durch Sturmwind, Hagel, Überschwemmungen oder Schnee. Ausserdem werden die Kosten für Wiederherstellung und Abbrucharbeiten sowie Notabdekcungen oder Gebäudetrocknungen übernommen.
Alle anderen Schäden müssen über eine Privatversicherung abgesichert werden. Schäden durch Abnutzung, aufgrund fehlerhafter Konstruktion, undichte Fenster sowie Kanalisationsrückstau oder Leitungsbrüche sind nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt.

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