Eigenmietwert

Was ist der Eigenmietwert und welche steuerlichen Auswirkungen hat er?

Immobilienbesitzer, die ihr Wohneigentum selbst bewohnen, müssen den sogenannten Eigenmietwert versteuern. Der Eigenmietwert lehnt sich an den Mietzins, der bei Vermietung der Immobilie erzielt werden könnte, an. In die Berechnung des Eigenmietwerts fliessen verschiedene Faktoren wie beispielsweise die Wohnfläche, Lage, Bauweise und das Alter der Immobilie mit ein. Der effektive Betrag wird vom Gemeindesteueramt im Auftrag des Kantonalen Steueramts festgesetzt. Die eidgenössische Steuerverwaltung begründet diesen Eigenmietwert damit, dass die Wohneigentümer einen Nutzen in Form von gesparten Mietzinsen haben. Das Ziel des Eigenmietwerts ist die finanzielle Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern. Der Eigenmietwert wird in der Steuererklärung als Einkommen deklariert, wobei es den Eigentümern erlaubt ist beispielsweise Zinsen für Hypothekarschulden, Unterhaltskosten und Kosten für werterhaltende Investitionen abzuziehen. Ausgenommen davon sind wertvermehrende Ausgaben. Im Endeffekt verkleinert sich durch die Abzüge die zusätzliche Steuerlast, welche durch den Eigenmietwert entstanden ist. Die Bestimmungen des Bundes in Bezug auf den Eigenmietwert sind in weiten Teilen der Bevölkerung umstritten. Seit Jahren gibt es verschiedene Initiativen zur Abschaffung oder Senkung des Eigenmietwerts. Unter anderem fordert der Hauseigentümerverband die Abschaffung unter Beibehaltung der Abzüge.

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