Bieterverfahren

Was zeichnet ein faires Bieterverfahren aus?

Immobilienverkäufe werden immer öfter im Bieterverfahren abgewickelt. Dafür inseriert der Verkäufer die Immobilie mit den üblichen Angaben zur Lage, Grösse, Baujahr, Grundriss und so weiter. Ein faires Bieterverfahren sollte transparent sein, was voraussetzt, dass die Anzahl Bieterrunden und der genaue Ablauf, sowie der zeitliche Rahmen klar kommuniziert werden. Einen Mindestverkaufspreis muss der Verkäufer nicht zwingend deklarieren.
Vor Abgabe des ersten Gebots besteht in der Regel für alle Interessenten die Möglichkeit das Objekt zu besichtigen. Bei Renditeobjekten kommt es oft vor, dass es für das Erstangebot keine Besichtigungsmöglichkeit gibt. Nach der Besichtigung haben die Interessenten meistens ca. drei Wochen Zeit, um ein Gebot abzugeben. Der Verkäufer kommuniziert danach das Höchstgebot, was die Grundlage für die weiteren Bieterrunden darstellt. Wer weiterbieten möchte, darf jeweils ein weiteres Gebot abgeben bis die maximale Anzahl Bieterrunden erreicht ist. Üblicherweise gibt es zwei Bieterrunden (definitiv nicht mehr als vier.)
Den Interessenten wird empfohlen vor der Besichtigung der Immobilie ein Experte der Bank beizuziehen, um eine Finanzierungsstrategie festzulegen. Falls die Verkäuferschaft eine Finanzierungsbestätigung verlangt, ist möglicherweise während dem Bieterverfahren eine schnelle Reaktion notwendig. Wichtig ist, sich an das eigene Budget zu halten und nicht von Emtionen geleitet ein Gebot abzugeben, welches nicht finanziert werden kann. Nicht immer gewinnt das höchste Gebot.

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