Miteigentum

Form, welche die Eigentumsverhältnisse regelt. Beim Miteigentum steht jedem Miteigentümer ein Bruchteil am Grundstück zu, welches äusserlich nicht geteilt ist. Jeder Miteigentümer wird mit seiner Quote im Grundbuch eingetragen und kann grundsätzlich über seinen Anteil verfügen.